Das Wichtigste auf einem Blick

Warum wird gewählt?

Die Durchführung der IHK-Wahl ist im IHK-Gesetz vorgegeben. Die Amtsperiode der im Jahre 2018 gewählten Mitglieder der Vollversammlung der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim und der Gremialausschüsse der Industrie- und Handelsgremien Amberg/Sulzbach, Cham, Kelheim, Neumarkt, Regensburg, Nordoberpfalz und Schwandorf endet im Jahr 2023, so dass Neuwahlen erforderlich werden.

Mit ihrer Wahl entscheiden die IHK-zugehörigen Unternehmen, wer ihre Interessen kommunal, beim Freistaat oder beim Bund vertritt, wer die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung festlegt und wer über die Gebühren und Beiträge ihrer IHK bestimmt.

Gewählt werden zum einen die 82 Unternehmerinnen und Unternehmer, die als Mitglieder der Vollversammlung über die Geschicke der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim entscheiden und das Präsidium der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim wählen.

Die IHK-Zugehörigen wählen zudem in dem Gremialbezirk oder in den Gremialbezirken, in denen sie einen Sitz haben, einen IHK-Gremialausschuss. Die IHK-Gremialausschüsse bestehen aus mindestens 24, höchstens 44 Mitgliedern. Im gesamten IHK-Gebiet gibt es folgende sieben Gremialbezirke mit jeweils einem Gremialausschuss:

  • Amberg/Sulzbach, bestehend aus dem Stadtkreis Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach,
  • Cham, bestehend aus dem Landkreis Cham,
  • Kelheim, bestehend aus dem Landkreis Kelheim,
  • Neumarkt, bestehend aus dem Landkreis Neumarkt,
  • Nordoberpfalz, bestehend aus dem Stadtkreis Weiden und den Landkreisen Neustadt/WN und Tirschenreuth,
  • Regensburg, bestehend aus dem Stadt- und Landkreis Regensburg und
  • Schwandorf, bestehend aus dem Landkreis Schwandorf.

Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-zugehörig oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftlich oder per Fax Wahlbewerbungen oder Wahlvorschläge einreichen. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Bewerber können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie selbst bzw. das IHK-zugehörige Unternehmen, von dem ihre Wählbarkeit abgeleitet wird, wählen können. Die Summe der gültigen Wahlbewerbungen und Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste.

Die Bewerber sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen.

Gegebenenfalls ist eine Vollmacht für „besonders bestellte Bevollmächtigte“ beizufügen. „Besonders bestellte Bevollmächtigte“ sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen.

Wahlvorschläge der Wahlberechtigten aus den einzelnen Wahlbezirken müssen bis spätestens Freitag, 27. Januar 2023 für die Vollversammlung beim Wahlausschuss für die Wahl zur Vollversammlung der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg, Tel. 0941 5694-326, Fax 0941 5694-5326, riedl@regensburg.ihk.de und für die Gremialauschüsse beim Wahlvorstand für die Wahl des jeweiligen Gremialausschusses eingereicht werden.

Wählen darf, wer als Gewerbetreibender und Unternehmer zur IHK gehört, also jede/r Unternehmer/in und jedes Unternehmen, dessen Sitz im Bezirk der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim ist.

Die Wahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt. Für den Fall, dass die Stimme in der elektronischen Form und per Briefwahl abgegeben wird, zählt die elektronisch abgegebene Stimme. Die Wahlunterlagen, die den Unternehmen im April 2023 automatisch zugesandt werden, enthalten eine Anleitung sowohl für die elektronische als auch für die Briefwahl.

Die IHK-Zugehörigen werden in folgende Wahlgruppen eingeteilt:

  • Wahlgruppe Industrie, Energiewirtschaft, Baugewerbe
  • Wahlgruppe Großhandel
  • Wahlgruppe Einzelhandel
  • Wahlgruppe Kredit- und Versicherungsgewerbe
  • Wahlgruppe Verkehrsgewerbe
  • Wahlgruppe Gast- und Beherbergungsgewerbe, Tourismus, Freizeit
  • Wahlgruppe Dienstleistungen

Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:

  • Wahlbezirk Amberg/Sulzbach, bestehend aus dem Stadtkreis Amberg und dem Landkreis Amberg-Sulzbach,
  • Wahlbezirk Cham, bestehend aus dem Landkreis Cham,
  • Wahlbezirk Kelheim, bestehend aus dem Landkreis Kelheim,
  • Wahlbezirk Neumarkt, bestehend aus dem Landkreis Neumarkt,
  • Wahlbezirk Nordoberpfalz, bestehend aus dem Stadtkreis Weiden und den Landkreisen Neustadt/WN und Tirschenreuth,
  • Wahlbezirk Regensburg, bestehend aus dem Stadt- und Landkreis Regensburg,
  • Wahlbezirk Schwandorf, bestehend aus dem Landkreis Schwandorf.

Bei der Wahl zur Vollversammlung ist der Wahlbezirk für die Wahlgruppen Großhandel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Versicherungsgewerbe, Verkehrsgewerbe und Gastgewerbe der gesamte IHK-Bezirk.

Die Versendung der Wahlunterlagen, bestehend aus den Zugangsdaten zum Wahlportal und den Unterlagen für die Briefwahl, erfolgt an alle Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. - 19. April 2023. Das elektronische Wahlportal wird am freigeschaltet.

Die Stimmabgabe ist bis Dienstag, möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg, eingegangen oder – im Falle der elektronischen Wahl - auf dem Wahlserver gespeichert sein.

Wahlberechtigte, denen bis Donnerstag, keine Wahlunterlagen zugegangen sind, können beantragen, dass ihnen per Brief neue Wahlunterlagen ausgestellt werden. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, den 28. April 2023 schriftlich, per E-Mail oder per Fax bei einer der folgenden Adressen eingegangen sein:
Schriftlich: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim, D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg
E-Mail: riedl@regensburg.ihk.de
Fax: 0941 5694 5326
Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass ihm die Wahlunterlagen nicht zugegangen sind. Verlorene Wahlunterlagen werden nicht ersetzt.

Das Wahlergebnis wird nach Beendigung der Auszählung aller elektronischen und schriftlichen Stimmzettel bekanntgegeben. Das wird voraussichtlich Ende der 19. bzw. Anfang der 20. Kalenderwoche 2023 der Fall sein.